Auszug von Punkt 3.1 aus dem Reglement Werbung des Eidgenössischen Schwingerverbandes:
- Werbeaufschriften (Firmensignete, Marken, Herkunftszeichen und Logos) von Sportartikel-firmen auf Kleidungsstücken gelten nicht als Zusatzwerbung, sofern diese 16 cm2 nicht über-schreiten.
Anmerkung:
- Unsere Jenni-Etiketten weisen, grosszügig bemessen, eine Grösse von 6 cm2 auf und ist daher Regelkonform.
Möchten Sie das Hemd zum Schwingen dennoch ohne Jenni-Etikette, können Sie uns gerne bei der Bestellung darauf hinweisen. Wir schicken das Hemd anschliessend ohne Etikette.
Hier geht es zum Reglement: